Wie geht der Schachclub aktuell mit Corona um? Was sind die Änderungen, die wegen der Warn-, vielleicht bald der Alarmstufe auf uns zukommen? Und was werden die Auswirkungen davon sein? Unangenehme Fragen, aber nichts desto trotz Fragen, die uns umtreiben, und auf die wir Antworten brauchen.

Entwicklung

Hier ein wenig die Entwicklung, die das für uns genommen hat:

  • Lockdown im Frühjahr 2020, mit Online-Unterricht für die Schach-AG. Alle Verbandsbegegnungen werden ausgesetzt.
  • Mitte Juli dann wieder Vereinsabend und Schach-AG vor Ort. Die letzte Begegnung zum Klassenerhalt der Ersten wird noch ausgetragen.
  • Im November dann wieder Lockdown, der für uns im Club bis in den Juli 2021 dauerte.
  • Ab da haben wir wieder vor Ort (draußen) Schach-AG und Vereinsabend durchgeführt. Die neuen Saisons wurden dann im Herbst relativ normal gestartet.
  • Anfang November dann die Warnstufe … Dort stand, dass ab sofort alle Veranstaltungen für Ungeimpfte nur mit PCR-Test möglich sein werden.
  • Die Ereignisse überschlagen sich. Es gibt eine Corona-Verordnung Sport mit einigen abweichenden Regeln. Hier ist eine detaillierte Präzisierung für den Sport.

Was steht da?

Hier einige Zitate …

Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.

Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Testnachweis

Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.

In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien
Bild aus der Veröffentlichung im Überblick (den es leider nicht als Text gibt).

Unter der FAQ Corona Verordnung findet man dann folgendes::

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:…

Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. 

Regelungen für Schüler

Und was heißt das für uns?

Ich entnehme den aktuellen Regelungen folgendes:

  • Der Trainingsbetrieb der Schach-AG kann von geimpften Trainern weiter durchgeführt werden.
  • Für die teilnehmenden Schüler (und Kindergartenkinder) ändert sich nichts.
  • Unsere Ligabegegnungen können bis auf weiteres (Warnstufe) von allen wahrgenommen werden, wobei die Ungeimpften Teilnehmer einen aktuellen Antigen-Schnelltest nachweisen müssen.
  • Sollte dann die Alarmstufe ausgerufen werden, dann gelten auch dort die 2G-Regeln, d.h. keine Teilnahme Ungeimpfter.
  • Am Vereinsabend dürfen aktuell (Warnstufe) Ungeimpfte nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen.
  • In der Alarmstufe ist auch dies dann nicht mehr möglich.

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